• Waidmannsheil der Kreisgruppe Eggenfelden-Arnstorf
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Aktuelles

"Das Grüne Abitur“

Der Weg zum begehrten Jagdschein führt über einen intensiven neunmonatigen Lehrgang und eine sehr anspruchsvolle Prüfung in den Themenfeldern Wald- und Landbau, Natur- und Artenschutz, Hundewesen, Wildkunde, Wildbrethygiene, Wildkrankheiten, Jagdarten, aber auch der sichere Umgang mit Waffen und Munition sowie Kenntnisse im Jagd- und Waffenrecht. Ergänzend kommen Waldbegehungen und natürlich eine gründliche Schießausbildung hinzu. Durch die theoretischen Lektionen und die praktischen Übungen wurden die Teilnehmer auf die Verantwortung und die ethischen Grundsätze der Jagd vorbereitet.

Bei der Jägerprüfung bewiesen die Jagdscheinanwärter Felix Einberger, Johannes Hausleitner, Simon Hoos, Wolfgang Kochendörfer, Nils Kollatz, Bianca Reitberger, Alexander Sageder, Patrizia Schmidbauer, Stephan Stemplinger, Tobias Strobl und Lisa Svehla viel Fleiß und Können in Theorie und Praxis sowie ein gutes Augenmaß beim Schießen. Von den 12 zur Prüfung angetretenen Teilnehmern hat nur einer die Prüfung nicht bestanden. Krönender Abschluss war die Abschlussfeier im Gasthaus Freilinger in Hirschhorn.

Der offizielle Jägerschlag erfolgte durch Kursleiter Andreas Kuttner mit drei Schlägen auf die Schulter eines jeden Neulings. In ihrer Ansprache waren sowohl der Ausbildungsleiter Andreas Kuttner, als auch der Vorsitzende der Kreisgruppe Eggenfelden und Regierungsbezirksvorsitzender Niederbayern des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) Axel Kuttner sehr erfreut über die hohe Erfolgsquote. Sie betonten, dass die Prüfung nun geschafft sei, die Qualifikation als Fachmann für Umwelt, Natur und Tiere aber deutlich mehr verlange. Das Know How jedes einzelnen Jägers müsse ständig aktualisiert werden. Trotz der nun erworbenen Jagdbefähigung seien mit dem Jagdschein im Sinne unseres Leitspruchs "den Schöpfer im Geschöpfe ehren“ immer neue Aufgaben verbunden und ständige Weiterbildung wichtig. Axel Kuttner forderte die frisch gebackenen Jungjäger auf: „Jagd ist kein Sport und kein Hobby, sondern Passion und Aufgabe. Lernt ständig von der Natur und von erfahrenen Jägern und bringt Euer Engagement in den Kreis der Aktiven ein.“

Die Kursteilnehmer waren hinsichtlich des Ausbildungskonzepts und des sehr starken Engagements der Ausbilder voll des Lobes. Als Dankeschön überreichten sie den Ausbildern Franz Lohr, Dr. Philipp Plendl, Franz Bruckmeier, Hans Spannbauer, Ludwig Beckel, Dr. Alexander Horak und Gregor Geier ein schönes Fotobuch über die gemeinsame Ausbildungszeit zur Erinnerung. Der nächste Lehrgang der Kreisgruppe Eggenfelden zur Jägerausbildung startet im September 2023. Die Anmeldung ist möglich bei Kursleiter Andreas Kuttner unter Tel. 08561-986981 oder Mail: andreas_kuttner@yahoo.de.

 

 

 

Anmeldung zur Jägerprüfung

Jägerprüfung Die Kreisgruppe Eggenfelden im Landesjagdverband Bayern e.V. führt wieder einen Vorbereitungslehrgang zur bayerischen Jägerprüfung durch.

 

Der Lehrgang beginnt im September 2023 und enthält eine umfangreiche praktische und theoretische Ausbildung mit eigener Laserschießanlage.

Prüfungstermin für die Teilnehmer an diesem Lehrgang ist im Mai 2024.

 

Weitere Infos unter www.bjv-eggenfelden.de Anmeldungen werden bis 31.07.2023 entgegengenommen.

BJV Kreisgruppe Eggenfelden Lehrgangsleiter Andreas Kuttner

Tel: 08561/986981

Mail: andreas_kuttner@yahoo.de

 

 

 

 

 

 

 

Plichthegeschau 04.03.2023 im Rimbach

Die Kreiskruppe Eggenfelden lädt auf Anordnung der Unteren Jagdbehörde beim Landradsamt Rottal Inn am Samstag den 04.03.2023 im Gasthaus Forstner Taufkirchner Str. 6, 84326 Rimbach, ein.

Beginn ist 19 Uhr Einlass zur Trophäenschau um 17 Uhr.

Die Revierinhaber werden gebeten, ausschließlich die Rehbocktrophäen des Jagdjahres 2022 sauber gereinigt, sowie vorschriftsmäßig gekappt, vollzählig und jeweils mit den ausgefüllten Anhängern versehen, bis spätestens Mittwoch, den 01.03.2023 bei Ihren Hegeringleitern abzuliefern.

Noch wichtiger aber ist für den BJV die Hegeschau als öffentliche Plattform für einen intensiven Meinungsaustausch rund um Jagd und Natur. Das gilt für die Jäger, für die die Hegeschau eine Informationsbörse bietet zur Fort- und Weiterbildung – Das gilt aber auch für Politiker, Behörden, für den Forst, für Landwirte und Grundeigentümer, die die Hegeschau für intensive Gespräche mit den Jägern nutzen. Schließlich ist die Hegeschau auch ein Aushängeschild und damit ein wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsarbeit.

 

 

 

 

 

 

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15. Februar 2023 Info-Veranstaltung zum Waffenrecht für Jäger

Die Kreisgruppen Eggenfelden und Pfarrkirchen im Bayerischen Jagdverband e.V. führen am Mittwoch, 15. Februar 2023 eine Schulung zum Thema "Waffenrecht für Jägerinnen und Jäger" durch.

 

Beginn ist um 19.00 Uhr im Gasthaus Forstner, Taufkirchener Str. 6, 84326 Rimbach. Als Referent konnte Dr. Michael Pießkalla, Rechtsanwalt und Fachautor aus München, und selbst Jäger und Hundeführer gewonnen werden.

Behandelt werden aktuelle Fragen aus dem Waffenrecht auch unter Bezugnahme auf aktuelle Rechtsprechung, so z.B. die persönliche Eignung bzw. Zuverlässigkeit, Aufbewahrung und Transport von Schusswaffen aber auch die Vorschriften zur bleifreien Munition, bzw. wie Behörden und Gerichte bei Verstößen gegen das Waffenrecht reagieren.

Grundsätzlich sollten Jäger und Jägerinnen beim Umgang mit Waffen/Munition und deren Verwahrung größte Sorgfalt walten lassen.

Der Vortrag soll hierzu nochmals die nötigen Kenntnisse vermitteln bzw. auffrischen und ist kostenlos. 

 

 

 

 

 

BLE – Bundesförderprogramm Rehkitzrettung

Förderung von Drohnen

Beim BLE können wieder Anträge zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung gestellt werden. Die Förderquote ist auf 60 Prozent und auf maximal 4000 Euro pro Drohne festgelegt. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder als Körperschaft öffentlichen Rechts oder Vereine zu deren Aufgaben die Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd gehören. Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, müssen Sie bis zum 1. September 2022 eine Interessensbekundung beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie direkt beim BLE:

„Drohneneinsatz zur Wildrettung“

am Samstag, den 23.04.2022 um 19:00 Uhr findet im Gasthaus Forstner, Rimbach, ein kostenloser Infoabend der BJV-Kreisgruppe Eggenfelden zum Drohneneinsatz bei der Wildrettung statt.

 

Referent Conny Eilers, ein namhafter Drohnenpilot, wird die vielfältigen Facetten rund um den Drohnenflug aufzeigen.

Er gibt Tipps von der Beschaffung einer Drohne bis hin zu den verschiedensten Einsatzmöglichkeiten.

 

Wir bitten um zeitnahe Anmeldung bei: Elisabeth Gärtner-Horak, Tel. 0171 / 17 10 971

 

 

 

 

Zuviel oder zuwenig?

Bezugnehmend auf den Beitrag des Bayerischen Rundfunks in „Unser Land – Jagd im Privatwald, zuviel oder zuwenig?“ vom 01.04.2022 möchten wir Ihnen folgende Hintergründe mitteilen.

 

Die für den Beitrag zuständige Redakteurin ist der Verbandsführung aus vorherigen Produktionen hinreichend bekannt. Bei zwei geführten Interviews (Vor-Ort-Termin von Ernst Weidenbusch und Robert Pollner zu einem Fernsehbericht in Unterleinleiter (Mittelfranken) und einer Aufzeichnung zu einem Radiointerview zu einem sogenannten Polittalk) wurden die produzierten Inhalte jeweils nicht ausgestrahlt. Bezüglich des geplanten “Unser Land“ Beitrages wurden zunächst regionale BJV-Funktionäre um eine Stellungnahme vor der Kamera gebeten. Diese nahmen jedoch Abstand von einer Zusammenarbeit, um einer Denunzierung von Kreisgruppen-Mitgliedern oder Funktionären vorzubeugen, nachdem die Redakteurin per Email die Kompetenz des langjährigen stv. Kreis- und Regierungsjagdberaters und ehemaligen Forstbetriebsleiters der BaySF in Frage gestellt hatte.

 

Die Redakteurin ist dafür bekannt, Beiträge zu den Themen klimagerechter Waldumbau tendenziös zu beleuchten. Unseren Informationen zufolge hat sich sogar der Leiter der örtlichen Unteren Jagdbehörde gegen ein Interview ausgesprochen war nur zu einer schriftlichen Stellungnahme bereit. Diese Möglichkeit wurde dem BJV nicht eingeräumt. 

 

Auf die folgende Anfrage nach einer Stellungnahme von Seiten des Präsidiums wurde dem BR mitgeteilt, dass aufgrund des Termindruckes wegen des wenige Tage später anstehenden Landesjägertages ein Termin ggf. erst nach dem Landesjägertag möglich sei. Im Beitrag wurde dann fälschlicherweise dargestellt, der BJV sei zu keiner Stellungnahme bereit gewesen. Dies ist, wie zuvor beschrieben, nicht die korrekte Darstellung der Geschehnisse.

Bez. einer Richtigstellung und einer Darstellung der Position des BJV haben wir bereits mit dem BR Kontakt aufgenommen. Wir sind zuversichtlich, dass eine entsprechende Korrektur zeitnah erfolgen wird. 

 

 

 

Wegen Corona: Der Landrat sagt Hegeschauen 2022 in Rottal Inn ab!

 

Die Gefahr vor einer Ansteckung ist zu groß.

Das Landratsamt hat wegen des Corona nun die Hegeschau in 2022 abgesagt. Rottal-Inn springt derzeit über eine Inzidenz von 1.353 stand 06.04.2022

 

Es ist in immer noch sehr hoher Inzidenzwert in Rottal Inn. Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 3 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (A VBayJG) ist der Revierinhaber verpflichtet, den Kopfschmuck des gesamten in seinem Jagdrevier im vergangenen Jagdjahr erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes bei der Hegeschau vorzulegen. In der Regel erfolgt diese Vorlage bei der Öffentlichen Hegeschau. Da die Hegeschau aufgrund der aktuellen SARSCoV-2-Pandemie in diesem Kalenderjahr nicht stattfinden kann, wird zum Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit auch auf die Vorlage der Gehörne verzichtet.

 

Hauptversammlung der Kreisgruppe Eggenfelden:

Wann und in welcher Form eine Hauptversammlung unserer Kreisgruppe stattfinden kann wird noch Schriftlich bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

Aktuelle Informationen zu Corona und Jagd

Es handelt sich um allgemeine Auskünfte, die sich auf die jeweils aktuell bekannte Sachlage und die aktuell geltende Fassung der Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) beziehen.

 

Die Sach- und Rechtslage kann sich allerdings sehr schnell ändern. Die Hinweise werden je nach Sachstand schnellstmöglich aktualisiert und um weitere Themen ergänzt.

 

Wir bitten zu beachten, dass es aufgrund des Infektionsgeschehens weitergehende regional geltende Anordnungen geben kann. Insbesondere bitten wir, die inzidenzabhängige Regelungen der §§ 24 ff der 9. BayIfSMV zu beachten.

 

weitere Infos:

 

Die Einzeljagd ist weiterhin erlaubt!

Liebe Jägerinnen und Jäger,


jetzt ist es offiziell: Die Einzeljagd ist weiterhin erlaubt. 
Zu finden auf der Homepage des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums unter http://www.stmelf.bayern.de/coronavirus 
Sie finden die Info unter „Fragen und Antworten“ 

Dort steht: Können Angler und Jäger weiter ihrer Passion nachgehen? 

Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht. 


Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende und dass Sie gesund bleiben mögen. 

Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil 

Dr. Gertrud Helm 

Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Presse 
Bayerischer Jagdverband e.V. 
Hohenlindnerstr. 12 
85622 Feldkirchen 
Tel. 089 990 234-38 
Fax. 089 990 234-35 
Mobil: 0151 27 06 78 43 
Email: gertrud.helm@jagd-bayern.de 
www.jagd-bayern.de

Waffengesetz geändert

Jäger müssen neue Regelungen beachten – unter anderem für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen.  (Berlin, 19. Februar 2020)

Mit der heutigen Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das geänderte Waffengesetz morgen in Teilen in Kraft. Dann gelten für Jäger wichtige Regelungen zu Schalldämpfer, Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen, Abfrage beim Verfassungsschutz und Waffenverbotszonen. Die meisten Neuerungen treten erst zum 1. September 2020 in Kraft. Jäger müssen jetzt Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Langwaffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: 

  • Jäger dürfen Schalldämpfer für Langwaffen künftig allein auf Jagdschein und ohne Voreintrag erwerben. Jäger müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden - wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein. Schalldämpfer dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung verwendet werden. Dies gilt ausschließlich im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens.
  •  Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt.
  •  In besonders begründeten Fällen darf die Waffenbehörde das persönliche Erscheinen anordnen.
  •  Neuregelung der Anzeigepflichten beim Erwerb und Überlassen von Waffen.
  •   Der Kreis der erlaubnispflichtigen „wesentlichen Teile“ wird erweitert.
  •  Magazine für mehr als 20 Schuss (Kurzwaffen) und mehr als zehn Schuss (Langwaffen) werden verboten.
  •  Jäger dürfen künftig Nachtsichttechnik (Aufsatz- und Vorsatzgeräte) auch in Verbindung mit der Waffe nutzen. Die jagdrechtlichen Verbote hierzu bleiben aber bestehen. Ausnahmen hierzu gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Infrarotaufheller sind nach wie vor verboten.
  •  Die Länder und Kommunen können verstärkt sogenannte „Waffenverbotszonen“ ausweisen. Für Jäger sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. 

 

 

 

Pressemitteilung Rottaler Erklärung

Der Bayerische Jagdverband (BJV) unterstützt einen sinnvollen sowie nachhaltigen Waldumbau und steht an der Seite der Landwirte und Waldbauern. Unsinnige und einseitige Forderungen zu Lasten unserer Wildtiere und der Biodiversität lehnt der BJV ab. Wenn die selbsternannten Ökojäger postulieren: „Die Jagdzeit soll zum Schutz der Tiere…. ausgeweitet werden“, gilt es klar Position zu beziehen und dem entschieden entgegenzutreten.

„Mit solchen und weiteren grotesken Forderungen aus der so genannten Rottaler Erklärung“, so BJV-Vizepräsident und Biologe Thomas Schreder, „zeigt der so genannte Ökologische Jagdverband, wie er die Ökologie in Bayern versteht, und wie er den gesetzlichen Auftrag, die heimische Tierwelt als wesentlichen Bestandteil der heimischen Natur zu bewahren, umsetzen möchte.“ Unter dem Vorwand „Wald vor Wild“, wie es in Art. 1 des Bayerischen Waldgesetzes steht, setzt der ÖJV seinen Feldzug vor allem gegen das Rehwild fort.

 

Feldkirchen, 29. November 2019 (ts) –

Mit einem Angriff gegen das in Bayern bewährte Jagdgesetz und mit Forderungen, die sich einzig und allein auf eine Erhöhung der Abschusszahlen konzentrieren, versucht dieser Jagdverband, Ökologie und Ökonomie zu verwischen.

 

„Rottaler Erklärung“ – widersprüchlich und weit ab von der Realität

Diese Botschaft jedenfalls liefert die „Rottaler Erklärung“, ein Positionspapier, das eine kleine Gruppe selbsternannter Ökojäger kürzlich in einem Gasthaus in Niederbayern verfasst hat. Dieses Papier ist ein Schritt rückwärts und zeigt, dass die Initiatoren in der Vergangenheit verhaftet und nicht für die Zukunft gewappnet sind. In 16 Punkten werden alte, längst überholte Forderungen gebetsmühlenartig wiederholt: Längere Jagdzeiten, das Aus für die verpflichtende Hegeschau, das Verbot der Notzeit-Fütterung, die Verkürzung der Pachtdauer und vieles mehr.

 

Grotesk und weltfremd

Unter anderem wird auch gefordert:

Zum Schutz der Tiere die Jagdzeit zu verlängern.

Unter Experten der Veterinärmedizin, der Wildbiologie und des Tierschutzes herrscht Einigkeit darüber, dass permanenter und langfristiger Jagddruck eine der Hauptursachen für Wildschäden im Forst ist. Deshalb fordern sie schon lange, ebenso wie der BJV, aus wildbiologischer und ökologischer Sicht, die Jagdzeiten erheblich zu verkürzen. Entscheidend ist außerdem die Schaffung von ausreichend Ruhezonen und artgerechten Lebensräumen.

 

Fallwild nicht auf der Streckenliste

Auch die Forderung, dass Fallwild nicht mehr in der Streckenliste dazugerechnet werden darf, zeigt, wie wenig durchdacht die Thesen zu Papier gebracht wurden. Auch Fallwild sind tote Tiere, die vorher im Bestand waren und dann nicht mehr zu Schaden gehen. Es ist ohne Sinn, sie nicht auf der Streckenliste zu führen. Im Gegenteil, Informationen über Fallwild und mögliche Todesursachen sind für die Wildbewirtschaftung von nicht unerheblicher Bedeutung. Bei vielen Wildarten ist eine solche „Ursachenforschung“ ein entscheidendes Kriterium für den Seuchenschutz.

 

Ohne jedes Maß und Ziel

Entgegen der übereinstimmenden Meinung der in Bayern in die jagdliche Bewirtschaftung eingebundenen Verbände und Organisationen, spricht sich der ÖJV mit dieser Erklärung für eine Änderung des Jagdgesetzes aus. Dem steht der Bayerische Jagdverband deutlich entgegen und verweist auf die hohe Qualität des Bayerischen Jagdgesetzes, das für viele Länder Vorbildcharakter hat.

 

Schulmeisterlich gegenüber Landwirten und Waldbesitzern

Die angeblichen „Ökojäger“ fordern mehr Fortbildung für die Grundeigentümer und eine Stärkung ihres Selbstbewusstseins durch Politik, Behörden und Landratsämter.

 

Landwirte und Waldbesitzern beweisen tagtäglich, dass sie sehr gut ohne solche plumpen Ratschläge auskommen. Der BJV setzt auf das Miteinander von Jägern und Jagdgenossen. Denn nur gemeinsam lässt sich viel für die Natur und den Wald erreichen. Dafür bietet der BJV schon seit vielen Jahren freiwillige Fortbildungen und Schulungen an, die gerade auch von den Jagdgenossen gerne angenommen werden und zeichnet regelmäßig Jagdgenossenschaften für ihre vorbildliche Zusammenarbeit mit der privaten Jägerschaft aus.

 

Waldumbau mit Wild

Als anerkannte Vertretung der Jagd in Bayern fordert der BJV ein klares Bekenntnis zu den heimischen Wild-tieren und einem dazugehörigen artenreichen Wald, der den sich wandelnden Bedingungen Zug um Zug angepasst werden muss. Der BJV verurteilt einseitige Forderungen, die nur zu Lasten der Wildtiere gehen. Vizepräsident Thomas Schreder: „Der BJV wird gemeinsam mit den Landwirten und Waldbesitzern die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, wie die Jagd ihren Beitrag zu einem erfolgreichen Waldumbau leisten kann. Wir, als „Anwalt des Wildes“ sind uns unserer Verantwortung bewusst und stehen an der Seite der Jagdgenossen, um gemeinsam für ein Miteinander von Wald und Wild zu sorgen. Dafür müssen wir alle einen Beitrag leisten.“

Zu den Forderungen der „Rottaler Erklärung“ stellt der BJV klar, was bisher bereits festgeschrieben ist:

 

Die Erfüllung und Kontrolle der Abschusspläne ist gesetzlich geregelt. Die Jagdbehörden üben nach den gesetzlichen Bestimmungen ihre Kontrollfunktion aus.

 

Jeder Waldeigentümer kann seine eigenen waldbaulichen Ziele verfolgen.

Das Bayerische Waldgesetz macht den Waldbesitzern keine Vorgaben, welche Baumart wachsen muss.

 

Die Pflichthegeschau ist bisher das einzige Instrument, um die Erfüllung der gesetzlichen Abschusspläne zu überwachen und zu kontrollieren. Daneben ist sie eine wichtige Plattform vor Ort, um Grundbesitzer und Jäger, Politik und Gesellschaft an einen Tisch zu bringen und miteinander zu reden über Wald und Wild, über gesunde Wildbestände und ihre Zusammensetzung, über artgerechte Lebensräume und wie man sie schaffen und erhalten kann.

 

Der BJV startet aktuell ein Projekt, um die Qualität und die Bedeutung der Hegeschau weiter zu erhöhen. Im Bedarfsfall kann die Jagdbehörde und nur die Jagdbehörde die Kontrolle der Abschussplanung erweitern und zum Beispiel den körperlichen Nachweis fordern. Es besteht Konsens aller beteiligten Verbände Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens gemeinsam voran zu bringen. Das wurde so auch in den Koalitionsvereinbarungen der Regierungsparteien vereinbart.

Die Fütterung in Notzeiten ist gesetzlich vorgeschrieben. Bereits jetzt gibt es Instrumente zur Feststellung missbräuchlicher Fütterung.

Datei: Pressemitteilung Rottaler Erklärung (PDF-Datei)

Jagd ist gelebter Naturschutz

Herausgeber: Bayerischer Jagdverband e.V., Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen, Tel.: 089 / 990 234-0, Fax: 089 / 990 234-35, E-Mail: info@jagd-bayern.de, Web: www.jagd-bayern.de

Der Bayerische Jagdverband (BJV) ist ein staatlich anerkannter Naturschutzverband mit rund 50.000 Mitgliedern. Er ist die politische Vertretung der Jägerinnen und Jäger in Bayern Haben Sie Fragen zu Themen rund um Wild, Jagd, Natur und Naturschutz? Interessieren Sie Zahlen und Fakten? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter: Pressesprecher: Thomas Schreder (ts), Tel. 089 – 990 234 77, E-Mail: t.schreder@jagd-bayern.de Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Presse: Dr. Gertrud Helm (gh), Tel.: 089 – 990 234 38, E-Mail: gertrud.helm@jagd-bayern.de

Stoppt den Krieg gegen unsere heimische Tierwelt!

 Der Bayerische Jagdverband (BJV) verurteilt die Forderung der Grünen, Nachtzieltechnik auch für die Jagd auf Reh- und Rotwild freizugeben.

Der BJV setzt auf biologischen Sachverstand beim Waldumbau, auf Wertschätzung der Natur und gelebte Ökologie, nicht auf ideologische Parolen München, 19. August 2019 – Der Bayerische Jagdverband (BJV) verurteilt die maßlose Intoleranz der Grünen gegenüber unserem heimischen Reh- und Rotwild auf’s Schärfste. „Mir ist es unverständlich, dass eine Partei, die sich den Einsatz für die Natur auf die Fahnen schreibt, geradezu Krieg führt gegen einige unserer heimischen Wildarten, um einer rein gewinnorientierten, hochintensiven Forstwirtschaft das Wort zu reden“, so BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke. „Während die Bayerische Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern die heimischen Wildtiere für die Bevölkerung endlich wieder erlebbar machen wollen, präsentieren die Grünen den Bürgern nur eine rigorose Totschieß-Mentalität.“ In der Forderung von Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen, nach dem Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd auf heimisches Schalenwild, sieht der BJV wieder einmal bestätigt, dass den Grünen ideologische Parolen wichtiger sind, als ökologische Zusammenhänge, biologischer Sachverstand und Artenschutz. Vocke: „Wer Wildtiere und ihren Nachwuchs Tag und Nacht gnadenlos verfolgen will, nur um die Bestände herunterzuschießen und ohne dass damit der Waldentwicklung wirklich genutzt wird, der handelt unverantwortlich gegenüber der Natur.“

 

Ja zu klimastabilen Wäldern


Auch der BJV spricht sich klar für den Umbau zu klimastabilen und naturnahen Wäldern aus. Sie dienen nicht nur dem Klimaschutz und nutzen nicht nur den Menschen sondern auch den tierischen Waldbewohnern. Selbstverständlich wissen die bayerischen Jägerinnen und Jäger um die Sorgen der Privatwaldbesitzer und der Notwendigkeit angepasster Wildbestände. Deshalb unterstützen sie die Waldentwicklung durch eine effektive Jagd nach den gesetzlichen Vorschriften aus Bund und Land.

Der Waldumbau darf aber nicht zu Lasten der Wildtiere gehen. Eine ökologische Waldbewirtschaftung schließt die Tiere im Wald nicht aus, im Gegenteil, sie betrachtet das Ökosystem Wald ganzheitlich und setzt auf Wald mit Wild.

Klimaschutz und Artenvielfalt statt Jagd nach dem Gewinn

Ministerpräsident Dr. Markus Söder fordert, der Wald solle primär nicht mehr der Gewinnerzielung sondern dem Klimaschutz und der Artenvielfalt dienen. Der BJV kann das nur unterstützen, vor allem im Staatswald. Privaten Waldbesitzern, die vom Holz leben, muss ein Wirtschaften natürlich weiterhin möglich sein. Bäume mit Verbiss sind kein Problem für den Klimaschutz, denn sie sterben keineswegs ab, sondern wachsen munter weiter. Sie wachsen allerdings nicht ganz so schnell und sind stärker verzweigt. Für den Klimaschutz aber ist dieser Baum genauso wertvoll. Denn Verbiss ist kein ökologisches, sondern allein ein wirtschaftliches Problem. Waldumbau mit Wild

Der BJV fordert deshalb ein klares Bekenntnis zu den heimischen Wildtieren in einem dazugehörigen artenreichen Wald und verurteilt einseitige Forderungen, die nur zu Lasten der Wildtiere gehen und die Schuld an den aktuellen Waldkalamitäten dem Reh- und Rotwild in den Äser schieben wollen.

 

Bildnachweis: Astrid Brillen / Piclease

Jagd ist gelebter Naturschutz

Hegeschau 2019

Prämierung der schwersten Gehörne, Die schwersten Gehörne waren von Wolfgang Büchner mit 392 Gramm, ein Unfallbock von Oskar Fastner mit 416 Gramm und von Max Wieser mit 466 Gramm. – mit Oskar Fastner, Jäger, Max Wieser, Jäger und Wolfgang Büchner, Jäger.

Wildtierportal, Schwerpunkt Schwarzwild

Wildtierportal aktuell Mai/2018 - Landwirtschaftsministerium veröffentlicht umfassende Informationsseite zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Jagdzeitänderung für Schwarzwild

Schützt die Wildtiere vor dem Mähtod

Mähverluste bei Wildtieren müssen nicht sein!!!!

20 Euro Aufwandsentschädigung – so geht’s:

Vorbeugende Maßnahme gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest Abrechnungs- und Auszahlungsverfahren der Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind.Jagdjahr 2017/2018 für die Jagdstrecke vom 19.12.2017 bis 31.03.2018

 

Das Verfahren soll mit folgendem Zeitplan durchgeführt werden: 19.12.2017 – 31.03.2018 Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Jagdausübungsberechtigten (JAB), also die Revierinhaber, erfolgt über den Bayerischen Jagdverband (BJV).

Änderung Bundesjagdgesetz zum Thema "halbautomatische Langwaffen" in Kraft

Am 10.11.2016 ist die Änderung des Bundesjagdgesetzes hinsichtlich der Verwendung von halbautomatischen Jagdwaffen in Kraft getreten. Halbautomatische Jagdlangwaffen können nun auch wieder erworben und überlassen werden. Auch künftig gilt im praktischen Jagdeinsatz die Regel maximal „2+1“ Patronen, die Magazine brauchen aber nicht mehr auf zwei Patronen Fassungskapazität begrenzt sein.

Schalldämpfer für Jagdlangwaffen zum Gesundheitsschutz sind möglich (pdf anklicken)